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Der Stadtrat möge beschließen: 4.
Februar 2009
Im
Rahmen der Sanierungs- und Umbauarbeiten ist an der Grundschule Altenerding-Süd
zur Herstellung der Barrierefreiheit ein behindertengerechter Personenaufzug
einzubauen.
Begründung:
Die
Bayerische Staatsregierung verpflichtet die Kommunen bei Neubau von öffentlichen
Gebäuden sowie bei größeren Umbaumaßnahmen gemäß „Bay BGG Art 10“ sowie der
„Bayr. Bauordnung Art 51“ auf Barrierefreiheit zu achten.
Nach
Rücksprache mit der Bayr. Architektenkammer sind diese Vorschriften bei Umbaumaßnahmen
von über einer Million Euro einzuhalten.
Am
18. 12. 2007 habe ich (Draxler) in einem Brief das Stadtbauamt gebeten,
dieses zu beachten. Leider wurde mein Schreiben nie beantwortet. Ich nahm
deshalb an, dass diese Vorschriften umgesetzt werden.
Anzumerken
sei noch, dass seinerzeit bei den Umbaumaßnahmen an der Hauptschule
Altenerding-Süd nachträglich ein Aufzug eingebaut wurde.
Trotz
des Baufortschrittes müsste es doch möglich sein, einen Außenaufzug ähnlich
wie beim Rathaus in Moosinning zu installieren. Die Zusatzkosten könnten über
das Konjunkturprogramm 2 beantragt werden oder im Nachtragshaushalt
eingestellt werden.
Dieser
Aufzug wäre nicht nur für Rollstuhlfahrer eine Erleichterung, sondern auch
für Schüler die nur vorübergehend mobilitätseingeschränkt sind.
Siegfried
Draxler Hans
Schmidmayer
Seniorenreferent Fraktionsvorsitzender
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