Unser Programm bis 2014

Kontakte

weitere Links

Impressum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Stadtrat möge beschließen:                                           4. Februar 2009

 

Im Rahmen der Sanierungs- und Umbauarbeiten ist an der Grundschule Altenerding-Süd zur Herstellung der Barrierefreiheit ein behindertengerechter Personenaufzug einzubauen.

 

Begründung:

 

Die Bayerische Staatsregierung verpflichtet die Kommunen bei Neubau von öffentlichen Gebäuden sowie bei größeren Umbaumaßnahmen gemäß „Bay BGG Art 10“ sowie der „Bayr. Bauordnung Art 51“ auf Barrierefreiheit zu achten.

Nach Rücksprache mit der Bayr. Architektenkammer sind diese Vorschriften bei Umbaumaßnahmen von über einer Million Euro einzuhalten.

 

Am 18. 12. 2007 habe ich (Draxler) in einem Brief das Stadtbauamt gebeten, dieses zu beachten. Leider wurde mein Schreiben nie beantwortet. Ich nahm deshalb an, dass diese Vorschriften umgesetzt werden.

 

Anzumerken sei noch, dass seinerzeit bei den Umbaumaßnahmen an der Hauptschule Altenerding-Süd nachträglich ein Aufzug eingebaut wurde.

 

Trotz des Baufortschrittes müsste es doch möglich sein, einen Außenaufzug ähnlich wie beim Rathaus in Moosinning zu installieren. Die Zusatzkosten könnten über das Konjunkturprogramm 2 beantragt werden oder im Nachtragshaushalt eingestellt werden.

 

Dieser Aufzug wäre nicht nur für Rollstuhlfahrer eine Erleichterung, sondern auch für Schüler die nur vorübergehend mobilitätseingeschränkt sind.

 

Siegfried Draxler                                                             Hans Schmidmayer

Seniorenreferent                                                             Fraktionsvorsitzender

 

 

 

zurück zur Startseite